Sachkunde nach § 11 der Chemikalienverbotsverordnung
inkl. staatlich anerkannter Prüfung nach § 11 Abs. 2 der ChemVerbotsV in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2017 (BGBl. I S.94), die durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2774) geändert worden ist
+ Zur Anmeldung Sachkundeprüfung
Weitere Informationen zum Seminar:
Staatliche Anerkennung:
Die Technische Akademie Chemnitz wurde mit Bescheid (AZ: 25-4262/1/6-2024/335) vom 03.01.2024 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Einrichtung zur bundesweiten Abnahme von Prüfungen nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 ChemVerbotsV und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Abs. 1 Nummer 2 anerkannt.
Zielgruppe:
Wer Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu kennzeichnen sind:
1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)
2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372
3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis)
4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242
benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person.
Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische, die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine sachkundige Person benennen. Für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, die wie unter den Punkten 1. bis 4. zu kennzeichnen sind, ist ebenfalls eine Sachkunde nach ChemVerbotsV erforderlich.
Keine Sachkunde wird benötigt für die Abgabe der in § 5 Abs. 4 ChemVerbotsV genannten Artikel.
Hinweis: Für Teilnehmer mit geringen Kenntnissen auf dem Gebiet der gesetzlichen Grundlagen zur Chemikalienverbotsverordnung findet ein eintägiges Aufbauseminar am Vortag statt – siehe Seminar 12-01.
Ziel:
Vorbereitung auf die umfassende und eingeschränkte Sachkundigenprüfung nach Chemikalienverbotsverordnung. Durch § 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d des Chemikaliengesetzes ist die Bundesregierung ermächtigt worden, vorzuschreiben, dass derjenige seine Sachkunde nachzuweisen hat, der bestimmte Stoffe oder Erzeugnisse in Verkehr bringt. Werden solche Produkte an Privatpersonen abgegeben, muss der Verkäufer oder die Verkäuferin über die Sachkunde verfügen. Der Sachkundelehrgang informiert praxisorientiert über die Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens von gefährlichen Stoffen und Erzeugnissen und bereitet Sie so auf die eingeschränkte/ umfassende Sachkundeprüfung mit/ohne Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel oder sonstigen eingeschränkten Sachkundeprüfung gemäß § 11 ChemVerbotsV vor.
Inhalt:
Grundkurs für die eingeschränkte und umfassende Sachkunde / 1. und 2. Tag
- Chemikaliengesetz
- Gefahrstoffverordnung
- Grundkenntnisse der Toxikologie
- Informationsquellen für Eigenschaften gefährlicher Stoffe
- Erste Hilfe, Gefahrenabwehr, Sicherheitsmaßnahmen
- Prüfungsvorbereitung
- Sachkundeprüfung eingeschränkte Sachkunde
Aufbaukurs für die umfassende Sachkunde Biozide und Pflanzenschutzmittel / 3. Tag
- Haupteinsatzgebiete und Wirkungsspektren der Biozide
- Physikalisch-chemische und toxikologische Eigenschaften der Biozide
- Besondere Vorschriften für den Einsatz von Bioziden
- Prüfungsvorbereitung
- Sachkundeprüfung umfassende Sachkunde
Abschluss:
Staatlich anerkanntes Zeugnis der TAC Technische Akademie Chemnitz
Veranstaltungsort:
Chemnitz
Seminardauer:
2 Tage für die eingeschränkte Sachkunde (ESK)
+ 1/2 Tag Sachkundeprüfung
3 Tage für die umfassende Sachkunde (USK)
+ 1/2 Tag Sachkundeprüfung
Termine:
03.12. – 05.12.2024 (ESK)
03.12. – 06.12.2024 (USK)
11.02. – 13.02.2025 (ESK)
11.02. – 14.02.2025 (USK)
08.04. – 10.04.2025 (ESK)
08.04. – 11.04.2025 (USK)
16.09. – 18.09.2025 (ESK)
16.09. – 19.09.2025 (USK)
09.12. – 11.12.2025 (ESK)
09.12. – 12.12.2025 (USK)
(Alle Termine inkl. SK-Prüfung)
Mindestteilnehmer: 7
Ab 7 Teilnehmer auch als Inhouseschulung in Ihrem Unternehmen!
Referent:
Fachdozent TAC Technische Akademie Chemnitz
Teilnahmegebühr:
975,00 € / Teilnehmer zzgl. ges. MwSt. (ESK)
+ 140,00 € Prüfungsgebühr inkl. MwSt
1.095,00 € / Teilnehmer zzgl. ges. MwSt. (USK)
+ 190,00 € Prüfungsgebühr inkl. MwSt
690,00 € / Teilnehmer zzgl. ges. MwSt. (Aufbaukurs nur für Biozide und Pflanzenschutzmittel)
+ 140,00 € Prüfungsgebühr inkl. MwSt
inkl. Seminargetränke, Mittagessen und kompletter Teilnehmerunterlagen
Datenschutzhinweis:
Die Anmeldung zur Prüfung beinhaltet Ihre persönlichen Daten. Diese Daten (Titel, vollständiger Name, Geburtsort, Geburtsdatum und Privatadresse) werden von uns, zum Zwecke der Registrierung, an die zuständige Behörde im jeweiligen Bundesland weitergeleitet.