Sachkunde / Befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen
Erwerb der Prüffachkunde gemäß DGUV Vorschrift 52
Weitere Informationen zum Seminar:
Zielgruppe:
Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure, die mit der vorgeschriebenen Prüfung von Brücken- und Portalkranen als Befähigte Person beauftragt werden sollen
Ziel:
Die DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Kranen vor. Nach § 26 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person geprüft werden. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die erforderlichen Kenntnisse vermittelt, um als Befähigte Person eigenverantwortlich Brücken- und Portalkrane wiederkehrend zu prüfen und zur weiteren Verwendung freizugeben.
Inhalt:
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
- Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen und VDE Vorschriften
- VDI-Richtlinien
- Unfallverhütungsvorschriften: DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV A1 und BGV D6)
- Grundsätze für die Prüfung von Kranen DGUV Grundsatz 309-001 (bisherige BGG 905) Anforderungen an Brücken- und Portalkrane
- Bauvorschriften
- Baugruppen und Bauelemente
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
Die Befähigte Person
- Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Verantwortung und Haftung
Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Kranen
Abschluss:
Sachkundebescheinigung TAC Technische Akademie Chemnitz
Veranstaltungsort:
Chemnitz
Seminardauer:
2 Tage
Termine:
12. – 13.03.2025
22. – 23.10.2025
Mindestteilnehmer: 5
Ab 5 Teilnehmer auch als Inhouseschulung in Ihrem Unternehmen!
Referent:
Fachdozent TAL Technische Akademie Lausitz
Teilnahmegebühr:
695,00 € / Teilnehmer zzgl. ges. MwSt.
inkl. Seminargetränke, Mittagessen und kompletter Teilnehmerunterlagen