Aufzugwärter
Schulung für die Befreiung von Personen aus Aufzügen in Theorie und Praxis
gemäß TRBS 3121 Kapitel 3.3 und BetrSichV § 12 Nr. (3)
Weitere Informationen zum Seminar:
Zielgruppe:
Betreiber von Aufzugsanlagen, Personen, die als Befähigte Person zur Anlagenüberwachung bestellt sind oder bestellt werden sollen
Ziel:
Aufzugsanlagen gelten als gefährliche Anlagen und sind daher überwachungspflichtig. Um die Unfallzahlen so klein wie möglich zu halten, besteht u.a. nach Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 3121 (Technische Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 3121 – Betrieb von Aufzugsanlagen) die Verpflichtung, dass sich die verantwortlichen Personen entsprechend qualifizieren. Mit diesem Seminar erlangen Sie den Nachweis der Sachkunde nach BetrSicherheitsV § 12 Nr. (4) und TRBS 3121 in Verbindung mit § 9 (7). Sie erhalten das notwendige Wissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen, über Verordnungen und Betriebsvorschriften. Sie lernen Aufgaben, Pflichten und Befugnisse kennen, die Sie laut Betriebssicherheitsverordnung als “Beauftragte Person für Aufzüge” (Aufzugswärter) haben.
Inhalt:
- Aufgaben und Pflichten des Betreibers von Aufzugsanlagen
- Aufzugsanlagen für Güter- und Personenbeförderung
- sicherheitstechnische Einrichtungen
- Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person für Aufzüge nach BetrSichV, TRBS 2181 und 3121
- Aufzugsbauarten und besondere Aufgaben der Befähigten Person (Aufzugswärter)
- Befreiung von Personen
- Verhalten bei Störungen
- Theoretische Prüfung
Abschluss:
Zertifikat TAC Technische Akademie Chemnitz
Veranstaltungsort:
Chemnitz
Seminardauer:
1 Tag
Termine:
03.03.2025
22.10.2025
Mindestteilnehmer: 5
Ab 5 Teilnehmer auch als Inhouseschulung in Ihrem Unternehmen!
Referent:
Fachdozent TAC Technische Akademie Chemnitz
Teilnahmegebühr:
495,00 € / Teilnehmer zzgl. ges. MwSt.
inkl. Seminargetränke, Mittagessen und kompletter Teilnehmerunterlagen