Sachkunde / Befähigte Person für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen (inkl. Kfz-Hebebühnen)
Erwerb der Prüffachkunde gemäß DGUV Regel 100-500
Weitere Informationen zum Seminar:
Zielgruppe:
Mitarbeiter, welche an Hubarbeitsbühne, inkl Kfz-Hebebühnen, wiederkehrende Prüfungen und Wartungsarbeiten durchführen
Ziel:
Die Teilnehmer erhalten Kenntnisse und Fähigkeiten, damit sie als Sachkundige im Unternehmen für das Prüfung von Hebebühnen eingesetzt werden können.
Inhalt:
- Gesetzliche Grundlagen und technische Regeln
- DGUV Vorschrift 1(bisher BGV A1 – Grundsätze der Prävention)
- DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500 – Hebebühnen)
- BGR 260 – besondere Anforderungen an das Heben von Personen
- DGUV Grundsatz 308-003 (bisher BGG 945 – Prüfen von Hebebühnen) durch befähigte Personen / Sachkundige
- EG Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung
- Verantwortlichkeit der befähigten Person
- Arten und Aufbau von Hebebühnen (Hauptbauteile) / Sicherheitseinrichtungen
- Aufstellung, Standsicherheit, Tragfähigkeit, Ausladung
- Durchführung einer praktischen Prüfung
- Nachweisführung
Abschluss:
Sachkundebescheinigung TAC Technische Akademie Chemnitz
Veranstaltungsort:
Chemnitz
Seminardauer:
2 Tage
Termine:
19. – 20.03.2025
01. – 02.10.2025
Mindestteilnehmer: 5
Ab 5 Teilnehmer auch als Inhouseschulung in Ihrem Unternehmen!
Referent:
Fachdozent TAC Technische Akademie Chemnitz
Teilnahmegebühr:
695,00 € / Teilnehmer zzgl. ges. MwSt.
inkl. Seminargetränke, Mittagessen und kompletter Teilnehmerunterlagen