Befähigte Person / Sachkunde für die Prüfung von
Brandschutztüren und -toren,
inkl. Fachkraft zur Prüfung von Feststellanlagen
Erwerb der Prüffachkunde gemäß ArbSchG, LBO und DIN 14677
Weitere Informationen zum Seminar:
Zielgruppe:
Planer, Immobilienunternehmen, Gebäudetechnikfirmen, Sicherheitsunternehmen, Betreiber von Krankenhäusern, Kaufmärkten und Verwaltungs- und Bürogebäuden, Instandhaltungsleiter, Führungspersonal Haustechnik, Hausmeister aus Industrie-, Dienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen, haustechnisches Fachpersonal, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Ziel:
Erlangung von Kenntnissen, um den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren prüfen zu können. Die Teilnehmer erwerben die Fachkenntnisse, die sie befähigen, den ordnungsgemäßen und einwandfreien Betriebszustand der in ihrem Unternehmen vorhandenen Feststellanlagen zu beurteilen und die geforderten Funktionsprüfungen und Wartungen durchzuführen. Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Befähigte Personen geprüft werden. Bei Feststellanlagen dürfen dies nur noch ausgebildete Fachkräfte mit Kompetenznachweis durchführen, welcher alle fünf Jahre aktualisiert werden muss. (Seminarangebot 07-24) Um im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verlieren, sind entsprechende Prüfungen wichtig. Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber.
Voraussetzung:
Für den TAC-Kompetenznachweis als Fachkraft für Feststellanlagen in Anlehnung an DIN 14677 ist eine der folgenden Mindestqualifikationen erforderlich: Geselle / Facharbeiter in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem oder mechanischem Bezug; mindestens 3-jährige nachgewiesene Erfahrung in der Elektrotechnik oder dem Tür- und Torbau; Geselle / Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung)
Hinweis:
Für die Wartung von Feststellanlagen, deren Auslösevorrichtung auch Bestandteil einer Brandmeldeanlage ist, benötigen Sie zusätzlich die Kompetenz als “hauptverantwortlichen Person / Sachkundiger von Brandmeldeanlagen” ( Seminar 04-06 ).
Die Seminare können auch einzeln gebucht werden!
Inhalt:
1. Tag – Brandschutztüren
- gesetzliche Grundlagen, Begriffe, Anwendungen und Schutzziele
- Einbauvorschriften und Prüfzeichen, Berücksichtigung von Herstellervorgaben
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und Errichtererklärung
- Pflichten des Betreibers / Instandhaltung von Brandschutztüren
- unterschiedliche Türarten und -systeme, Glas- und andere Sichtfenster
- schadstoffhaltige, schadstoffarme Türen, Austausch und Entsorgung von Türen
- allgemeine Anforderungen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
2. Tag – Feststelleinrichtungen
- Funktionsweise und Anwendungsgrenzen der Bestandteile der Feststellanlage
- DIN 14677 “Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen”
- Richtlinien für Feststellanlagen und die entsprechenden Anforderungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)
- DIN EN 14637 “Schlösser- und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer- / Rauchschutztüren”
- herstellerspezifische Systeme
- Abschlussprüfung
Abschluss:
Sachkundenachweis der TAC “Befähigte Person zur Prüfung Rauch- und Brandschutzabschlüsse”
Kompetenznachweis der TAC nach bestandener Abschlussprüfung als “Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677”
Veranstaltungsort:
Chemnitz
Seminardauer:
2 Tage
1. Tag: Sachkunde Brandschutztüren
2. Tag: Fachkraft für Feststellanlagen
Termine:
10.12. – 11.12.2024 in Chemnitz
04.06. – 05.06.2025 in Chemnitz
10.12. – 11.12.2025 in Chemnitz
Mindestteilnehmer: 5
Ab 5 Teilnehmer auch als Inhouseschulung in Ihrem Unternehmen!
Referent:
Fachdozent TAC Technische Akademie Chemnitz
Teilnahmegebühr:
745,00 € / Teilnehmer zzgl. ges. MwSt.
inkl. Seminargetränke, Mittagessen und kompletter Teilnehmerunterlagen