Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen
gemäß RAB 30 (EU-Gemeinschaftsrichtlinie 92/57 vom 24.06.1992 und Baustellenverordnung vom 01.07.1998)
Weitere Informationen zum Seminar:
Zielgruppe:
Leitendes Personal auf Baustellen
Ziel:
Baustellen, bei denen die Arbeit mehr als 30 Tage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind oder mehr als 500 Personentage überschritten werden, müssen der zuständigen Behörde vorangekündigt werden. Bei mehreren Auftragnehmern auf einer Baustelle muss ein Sicherheits- u. Gesundheitsplan erstellt werden sowie ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt werden.
Inhalt:
- Gesetzliche Grundlagen (EU-Richtlinie 92/57 und 89/391, Baustellenverordnung, Strafgesetzbuch, Sozialgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Gewerbeordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gerätesicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, ZH – Richtlinien)
- Vertragssysteme beim Bau (VOB, Werkvertrag nach BGB, HGB, AGB, HOI)
- Das Arbeitsschutzsystem in der Bundesrepublik
- Unternehmerpflichten, Rechtliche Stellung der am Bau beteiligten leitenden Mitarbeiter und beauftragte Personen (Beispiele)
- Stellung, Rechte, Haftung und Pflichten des Koordinators (Weisungsbefugnis)
- Anforderungen an den Koordinator
- Organisation der Arbeit des Koordinators
- Möglichkeiten der Vertragsgestaltung, Empfehlungen
- Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGE-Plan), Aufbau, Schwerpunkte, Inhalte, Gefährdungen, Gefährdungsanalyse
- Musterbaustellen, (Testfragen-Fragebogen)
- Schriftliche Prüfung
Abschluss:
Zertifikat TAC Technische Akademie Chemnitz
Veranstaltungsort:
Chemnitz
Seminardauer:
3 Tage
Termine:
04.12. – 06.12.2024
04.06. – 06.06.2025
03.12. – 05.12.2025
Mindestteilnehmer: 5
Ab 4 Teilnehmer auch als Inhouseschulung in Ihrem Unternehmen!
Referent:
Fachdozent TAC Technische Akademie Chemnitz
Teilnahmegebühr:
895,00 € / Teilnehmer zzgl. ges. MwSt.
inkl. Seminargetränke, Mittagessen und kompletter Teilnehmerunterlagen